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Wie aus den Medien zu erfahren war, erging am 26. Februar 2021 i.S. Kurzarbeitsentschädigung ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern (https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10859). Dieses Urteil hält fest, dass die Nichtberücksichtigung von Ferien- und Feiertagsentschädigungen bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung aufgrund der Corona-Pandemie gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst. Dies bedeutet, dass die ausgerichteten Kurzarbeitsentschädigungen für Mitarbeiter, die im Monatslohn angestellt sind, in diesem Umfang zu tief sind.

Wir stellen Ihnen untenstehend den Musterbrief «Entscheide Kurzarbeitsentschädigung/Gesuch um Erlass einer formellen Verfügung/Wiedererwägung» des SECO zur Verfügung. Wir empfehlen folgendes Vorgehen: 

  • Adresse der entsprechenden Arbeitslosenkasse ergänzen;
  • Rechtsgültig unterzeichnet eingeschrieben (aus Beweisgründen) versenden;

Mit der Formulierung im Schreiben wird festgelegt, dass die Arbeitslosenkasse nach dem entsprechenden Bundesgerichtsentscheid den Betrieb anfragen muss, ob der formelle Entscheid verschickt werden soll oder nicht. Wenn der Bundesgerichtsentscheid bestätigt, dass die bisherige Verwaltungspraxis der Arbeitslosenversicherung richtig war, kann auf das weitere Verfahren verzichtet werden. Anders verhält es sich, wenn das Bundesgericht die bisherige Verwaltungspraxis als falsch bezeichnet. Dann muss die Arbeitslosenversicherung die Kurzarbeitsentschädigung überprüfen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Spezialisten unter +41 62 213 13 03 gerne zur Verfügung.

Musterbrief SECO