fbpx

Mit ihren zugelassenen Revisionsexperten verfügt die Forensis Treuhand AG über ausgewiesene Fachkompetenz und langjährige Erfahrung in der Betreuung von nationalen Unternehmungen. Als zeitgemässe Wirtschaftsprüferin übernimmt die Forensis Treuhand AG aktiv Verantwortung. Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht auf das Testieren der Jahresrechnungen, sondern wir setzen Prioritäten, identifizieren aktiv Verbesserungsmöglichkeiten und unterbreiten praktikable Lösungsvorschläge.

Die Forensis Treuhand AG ist Mitglied von EXPERTsuisse und TREUHAND|SUISSE und ist zugelassene Revisionsexpertin der Revisionsaufsichtsbehörde.

Eingeschränkte Revision

Mit der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Modernisierung des Revisionsrechts ist die eingeschränkte Revision geschaffen worden. Ihr sind kleinere Unternehmen unterstellt, unabhängig ihrer Rechtsform (ausser Einzel- und Personenunternehmen, für die weiterhin keine Pflicht zur Revision besteht). Die eingeschränkte Revision ist für all jene Unternehmen anzuwenden, die ihre Jahresrechnung nicht ordentlich prüfen lassen müssen. Bei der eingeschränkten Revision führt die Revisionsstelle Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen durch. Sie berichtet den Adressaten, ob sie auf Sachverhalte gestossen ist, aus denen zu schliessen ist, dass die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und Statuten entspricht. Für Gesellschaften welche weniger als 10 Vollzeitstellen besetzen, besteht die Möglichkeit ganz auf eine Revisionsstelle zu verzichten (Opting Out).

Ordentliche Revision

Seit 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsgesetz in Kraft. Nach diesen Vorschriften ist die Pflicht, die Jahresrechnung von einer Revisionsstelle prüfen zu lassen, nicht mehr von der Rechtsform abhängig, sondern von der Grösse und Bedeutung des Unternehmens. Eine ordentliche Revision ist gesetzlich vorgeschrieben für mittlere oder grosse Unternehmen.

Folgende Kennzahlen sind massgebend:

  • Bilanzsumme > CHF 20 Mio
  • Umsatz > CHF 40 Mio
  • Vollzeitstellen > 250

Die Unterscheidung zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision betrifft insbesondere den Umfang der Prüfungen, die Berichterstattung, die Anzeigepflichten und die Anforderungen an die Unabhängigkeit. Diese Aufgaben und Anforderungen sind bei der ordentlichen Revision deutlich anspruchsvoller und können durch uns ausgeführt werden.

Spezialprüfungen

Die Sicherheit von Kapitalgebern und der Gläubigerschutz hat in der Schweiz einen besonderen Stellenwert. Deshalb bestehen verschiedene Vorschriften im Zusammenhang mit Eigenkapitaltransaktionen. Als Berater unterstützen wir Sie bei diesen Kapitalbeschaffungs- und Umstrukturierungsformen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten bestehen und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Varianten haben.

Als Revisionsexperten prüfen wir die Transaktion und geben Ihnen die Sicherheit, dass die Transaktionen dem Gesetz entsprechen.