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Die seit Februar 2021 geltende neue Verordnung über die Massnahmen bei Erwerbsaufall im Zusammenhang mit dem Coronavirus sieht unter anderem vor, dass nur noch maximal 7 statt 10 Taggelder während der Quarantäne entschädigt werden.

Wer am 7. Tag einen negativen Test vorweisen kann (Schnelltest oder PCR-Test), wird durch das zuständige Amt des Wohnkantons vorzeitig aus der Quarantäne entlassen. Personen, welche sich nicht testen lassen, haben ab dem 8. bis zum 10. Tag Quarantäne keine Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber respektive über die EO zu Gute.

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