Wie aus den Medien zu erfahren war, erging am 26. Februar 2021 i.S. Kurzarbeitsentschädigung ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern (https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10859). Dieses Urteil hält fest, dass die Nichtberücksichtigung von Ferien- und Feiertagsentschädigungen bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung aufgrund der Corona-Pandemie gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst. Dies bedeutet, dass die ausgerichteten Kurzarbeitsentschädigungen für Mitarbeiter, die im Monatslohn angestellt sind, in diesem Umfang zu tief sind.
Wir stellen Ihnen untenstehend den Musterbrief «Entscheide Kurzarbeitsentschädigung/Gesuch um Erlass einer formellen Verfügung/Wiedererwägung» des SECO zur Verfügung. Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
- Adresse der entsprechenden Arbeitslosenkasse ergänzen;
- Rechtsgültig unterzeichnet eingeschrieben (aus Beweisgründen) versenden;
Mit der Formulierung im Schreiben wird festgelegt, dass die Arbeitslosenkasse nach dem entsprechenden Bundesgerichtsentscheid den Betrieb anfragen muss, ob der formelle Entscheid verschickt werden soll oder nicht. Wenn der Bundesgerichtsentscheid bestätigt, dass die bisherige Verwaltungspraxis der Arbeitslosenversicherung richtig war, kann auf das weitere Verfahren verzichtet werden. Anders verhält es sich, wenn das Bundesgericht die bisherige Verwaltungspraxis als falsch bezeichnet. Dann muss die Arbeitslosenversicherung die Kurzarbeitsentschädigung überprüfen.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Spezialisten unter +41 62 213 13 03 gerne zur Verfügung.
Musterbrief SECO
COVID-19 hat auch einen Einfluss auf den Anhang der Jahresrechnung 2020. Es gilt einige Punkte zu beachten, die unter «Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag» speziell aufzuführen sind. Weiter ist es je nach Sachlage erforderlich, weiterführende Angaben zur Fortführung und zu allfälligen COVID-19-Krediten zu machen. Kontaktieren Sie unsere Spezialisten, damit der Anhang Ihrer Jahresrechnung 2020 gesetzeskonform und korrekt abgebildet ist.
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Die seit Februar 2021 geltende neue Verordnung über die Massnahmen bei Erwerbsaufall im Zusammenhang mit dem Coronavirus sieht unter anderem vor, dass nur noch maximal 7 statt 10 Taggelder während der Quarantäne entschädigt werden.
Wer am 7. Tag einen negativen Test vorweisen kann (Schnelltest oder PCR-Test), wird durch das zuständige Amt des Wohnkantons vorzeitig aus der Quarantäne entlassen. Personen, welche sich nicht testen lassen, haben ab dem 8. bis zum 10. Tag Quarantäne keine Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber respektive über die EO zu Gute.
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Planen Sie, Ihre Liegenschaft in den kommenden Monaten oder Jahren (umfassend) zu sanieren? Zwar wurde die «Dumont-Praxis» abgeschafft, aber die Steuerbehörden in verschiedenen Kantonen erfinden sich neu mit dem sogenannten «wirtschaftlichen Neubau». Sie sind gut beraten, diesem Thema besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
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Die Coronakrise hatte und hat weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Berufswelt – auch auf den Lohnausweis für das Jahr 2020. Worauf als Arbeitgeber geachtet werden muss.
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